- Abschluss des Reisevertrages
- Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Firma FT Motorradreisen Horst Bröckl den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. - Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-mail oder per Fax. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. - Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen. - Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der
Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklären. Die Vertragsannahme kann
auch durch die vereinbarte Anzahlung des Reisepreises erfolgen.
- Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Firma FT Motorradreisen Horst Bröckl den Abschluss des
- Bezahlung
- Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen zu zahlen. Für die Nutzung des Motorrad ist bei dessen Übernahme
eine Kaution in Höhe von (1000.- € KTM) und (1800.-€ BMW) in Bar oder Kreditkarte zu entrichten. - Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage, so zahlen Sie
bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen sofort.
- Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person fällig.
- Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen lt.
Angebot oder aus unserem Internetauftritt (www.fantastictour.de ) bzw. aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die auf unserer Internetseite enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten
uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. - Leistungs- und Preisänderungen
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. - Die Firma FT behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse. in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. - Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um
mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn die Firma FT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. - Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu
machen.
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen. Ersatzpersonen
- Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. - Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, bzw. erscheinen
Sie nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten angegebenen Zeiten am Abflughafen, so
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere
Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und der
eventuellen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen sind die Rücktrittsgebühren der
Firma FT pauschalisiert. - Standard – Rücktrittsgebühren
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% 29 bis 14. Tag vor Reiseantritt 25% 13. bis 07. Tag vor Reiseantritt 50% 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 95% Bei Nichtantritt der Reise 100% - Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten wieder-
sprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
ein Dritter als Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. - Bis 45 Tage vor Reisebeginn berechnen wir für die gestellte Ersatzperson eine
Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Person. Ab 44 Tage behandeln wir die Änderung
wie den Rücktritt von der Reise und eine Neubuchung.
- Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
- Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. - Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die Firma FT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:- Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung durch die Firma FT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Im Falle einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter
Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. - Bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer im Katalog und/oder in der
Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir werden Sie nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon sofort in Kenntnis setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis zurück. - Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für die Firma FT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die der Firma FT im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des
Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die zu seinem Rücktritt führenden
Umstände nachweist.
Wir die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
- Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
- Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Alle übrigen
Mehrkosten fallen Ihnen zur Last. - Gewährleistung
- Abhilfe
Wird die Reise von uns nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßgen Aufwand
erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen. - Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der
Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. - Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse ihrerseits
gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. - Schadenersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
- Abhilfe
- Beschränkung der Haftung
- Die Haftung von FT für Schäden ist auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen
begrenzt. Soweit wir vertragswesentliche Pflichten verletzen, haften wir auch bei
einfachem Verschulden, dann allerdings begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren
Schadens. - Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
- Die Haftung von FT für Schäden ist auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
- Mitwirkungspflicht
- Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. - Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. - Der Reisende verpflichtet sich, an der Reise nur mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung
(Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen und die
Empfehlungen und Mindestanforderung von FT für die Schutzbekleidung zu beachten. - Der Reisende versichert, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für Motorräder und/oder
Auto zu sein. - Der Reisende wird die Anweisungen des Reiseleiters sowie die straßenverkehrsrechtlichen
Regelungen im Reiseland einhalten und erkennt an, dass ein grober Verstoß
oder wiederholte Verstöße trotz Abmahnung zum Ausschluss von der Reise berechtigen. - Der Reisende wird das ihm vermietete Motorrad ausschließlich für Zwecke der Durchführung
der Reise und dem Rahmen der Weisungen des Reiseleiters nutzen. Er wird das Motorrad
pfleglich behandeln. - Der Reisende haftet für den Verlust des Motorrads oder Schäden an dem Motorrad,
soweit diese nicht durch die hierfür abgeschlossene Kaskoversicherung abgedeckt sind.
Im Falle verspäteter Rückgabe des Motorrads schuldet der Reisende pauschalen
Nutzungsersatz von 200,00 € für jeden angefangenen Tag Verspätung. Ihm bleibt das
Recht vorbehalten, den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächliche Nutzungsausfall
geringer war.
- Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma
FT geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. - Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährunq beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
- Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen
Regelung tritt eine solche, die wirksam ist und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg
am nächsten kommt. - Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht
Gerichtsstand ist Fürth, soweit der andere Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtlich ist.